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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB
Mietbedingungen PW & Nutzfahrzeuge der Garage Enzian B&F AG

Vertragsbedingungen
Mit dem Unterzeichnen des Werkstattauftrages oder mit Abschluss einer Buchung/Vertragserstellung zwischen dem Mieter und der Garage Enzian B&F AG (nachfolgend Vermieter oder Enzian B&F AG genannt) hat der Mieter bindend die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung akzeptiert. Die AGB gelten auch, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Alle Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu den vorliegenden AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

Allgemeines
Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten Rechte am Mietobjekt einzuräumen oder ihnen Rechte aus dem Mietvertrag abzutreten; insbesondere sind Untermiete oder Weiterverleihen des Objektes untersagt. 

Als Ersatzwagen wird ein Fahrzeug bezeichnet, welches dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, während sein eigenes Fahrzeug zur Reparatur in der Werkstatt ist. Für den Gebrauch von Ersatzwagen wird kein Vertrag ausgestellt

Übernahme des Fahrzeuges
Der Vermieter übergibt den Mietwagen sauber, geprüft, mängelfrei und mit kompletten Wagendokumenten. Der Lenker des Fahrzeuges muss im Besitze eines gültigen Führerausweises sein. Der Mieter/Lenker erhält ein vollgetanktes Fahrzeug.  Der Treibstoff geht zu Lasten des Mieters / Lenkers. Für nicht vollgetankte Fahrzeuge werden dem Mieter / Lenker die Treibstoffkosten in Rechnung gestellt. Die Kosten, welche durch eine Falschbetankung verursacht werden, gehen zu Lasten des Mieters / Lenkers. In allen Mietfahrzeugen des Vermieters herrscht striktes Rauchverbot. Haustiere dürfen nur in dafür geeigneten Boxen mitgeführt werden. Bei Fahrzeugübergabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Die Übergabe erfolgt innerhalb der Geschäftszeiten der Garage Enzian B&F AG in Turtmann.

Wird ein Ersatzwagen von der Garage Enzian B&F AG zur Verfügung gestellt, ist der Kunde verpflichtet das Fahrzeug vorgängig selber zu überprüfen. Allfällige Mängel sind direkt dem Vermieter zu melden. Die Übernahme ist auch mittels Schlüsselfach/Digibox möglich. Die Garage Enzian B&F AG platziert den Schlüssel in einem vom Kunden gewünschten Fach.

Vertragserfüllung
Kann das Mietfahrzeug zum Zeitpunkt des Mietbeginns nicht mietbereit gestellt werden, kann der Vermieter ohne Entschädigung vom Mietvertrag zurücktreten. Sofern möglich, offeriert der Vermieter einen entsprechenden Ersatz.

Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind in bar, mit einer EC- oder Postcard und mit Kreditkarten möglich. Erfolgt die Bezahlung per Rechnung behalten wir uns das Recht vor jederzeit auf Barzahlung umzustellen. 

Versicherung
Haftpflicht:  Selbstbehalt CHF  1'000.00. Vollkasko: Selbstbehalt für alle Mietfahrzeuge CHF 1'000.00.

Versicherungsausschluss
Nicht versichert sind das Fahren ohne gültigen und erforderlichen Führerschein, Lernfahrten, Abschleppfahrten, Autorennen, Schäden infolge Alkoholeinfluss von mehr als 0 Promille Blutalkoholgehalt oder unter Einwirkung von betäubenden Mittel oder sinnesstörenden Medikamenten, Schäden durch Unruhen aller Art, Schäden durch Nichtbeachten der Mindesthöhe und –Breite sowie das Überlassen des Fahrzeuges an Dritte. Es besteht keine Insassenversicherung. Bergungskosten, Reifenschäden, Schlüsselverlust und Marderschäden gehen zu Lasten des Mieters/Lenkers. Reparaturen an Frontscheiben werden nach Aufwand verrechnet.

Haftung des Mieters
Der Umfang der Haftung beinhaltet die Reparaturkosten bzw. den Fahrzeugwert bei Totalschaden sowie den weiteren Schaden, wie beispielsweise Abschleppkosten, Kosten einer Expertise, Wertminderung des Mietobjekts, entgangene Mieteinnahmen, Anwaltskosten zuzüglich Administrationsgebühren.

Fahrten ins Ausland
Fahrten ins Ausland bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Garage Enzian B&F AG. Bei Verstoss gegen die Bedingungen für Fahrten ins Ausland verlieren sämtliche Versicherungen ihre Gültigkeit. Sämtliche ausländischen Vignetten, Fahrberechtigungen oder Mautgebühren obliegen der Verantwortung des Mieters und gehen zu dessen Lasten.

Schlüsselverlust
Für den Fall, dass dem Mieter der Fahrzeugschlüssel abhandenkommen sollte, ist die Garage Enzian B&F AG umgehend zu benachrichtigen.

Verkehrsübertretungen
Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit seiner Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bussgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden.

Rückgabezeit und –Ort
Bei der Rückgabe vom Mietwagen muss der Mieter anwesend sein. Falls der Mieter den Rückgabeprozess unterbricht, sich entfernt, dass er bei Fahrzeugrückgabe nicht anwesend sein kann, erklärt er sich automatisch mit der Fahrzeugabnahme einverstanden. Die Rückgabe erfolgt innerhalb der Geschäftszeiten der Garage Enzian B&F AG in Turtmann. Ein Einspruch gegen die Nachbelastung durch den Mieter für eventuelle Schäden, Mehrkilometer, Nachbetankung etc. ist nicht möglich.

Die Rückgabe von Ersatzwagen ist mittel Schlüsselfach/Digibox möglich.

Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die Vertragsbeziehungen zwischen dem Vermieter und den Mietern/Lenkern unterstehen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist in jedem Fall 3946 Turtmann.

Stand 02.2022